Entsorgung
Gesetzliche Vorgaben und Hinweise
Altgeräte-Rücknahme nach Gesetz
Altgeräte-Rücknahme nach GesetzBeim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes hast du nach Gesetz die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos abzugeben. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass du bei der Lieferung des Neugeräts dein Altgerät kostenlos mitgeben kannst. Dies gilt im Fernabsatz für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 des Elektrogesetzes. Ob die kostenlose Rücknahme möglich ist, siehst du immer auf der Seite des jeweiligen Gerätes.
So einfach funktioniert es:
1. Bestelle die Altgeräte-Rücknahme zusammen mit deinem neuen Gerät.
2. Bei der Lieferung deines neuen Gerätes wird dein Altgerät kostenlos mitgenommen.
Der Umwelt zuliebe: Auch der Transport von Elektrogeräten verbraucht Ressourcen und belastet unsere Umwelt. Bitte hilf uns diesen Ressourcenverbrauch so gering wie möglich zu halten und bestell die kostenlose Altgeräte-Rücknahme nur, wenn du sie tatsächlich benötigst.
Bitte beachte:
Wenn du einen alten Artikel abgeben möchtest, der nicht in eine der genannten Kategorien des Elektrogesetzes fällt, nutze bitte einen unserer passenden kostenpflichtigen Mitnahmeservices.
- Pro Neugerät kann je ein Altgerät der gleichen Geräteart zurückgenommen werden
- Einbaugeräte müssen ausgebaut und frei zugänglich sein
- Trenne das Altgerät vom Strom- und Wassernetz
- Entferne alle Wasserreste aus dem Altgerät
- Bei Kühl- und Gefriergeräten, taue dein Altgerät ab
- Verpacke das Altgerät nicht
- Halte das Altgerät zur Rücknahme bereit
- Entferne leicht entnehmbare Batterien, Akkus, Leuchtmittel oder Leuchtröhren und gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle (Wertstoff-/Recyclinghof) ab
- Fest verbaute Akkus oder Batterien dürfen nicht beschädigt sein
- Zusammengebaute Möbel, die über elektrische oder elektronische Funktionen verfügen, müssen vor der Abgabe zerlegt werden
- Zusammengebaute Fitnessgeräte müssen vor der Abgabe demontiert werden
- Lösche bei Speichermedien alle persönlichen Daten und Infos
- Eine Mitnahme von Altgeräten, die verdreckt sind, auslaufen, Wärmeentwicklung aufweisen oder physisch beschädigt sind, ist nicht möglich.
Du kannst Altgeräte grundsätzlich auch bei jeder zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof zurückgeben. Sammelstellen in deiner Nähe findest du unter: take-e-back.de
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, gekennzeichnet:
Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.
Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.
Wird Dir ein Neugerät der Kategorien 1, 2 oder 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes an den privaten Haushalt geliefert, hast Du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach Deiner Absicht gefragt, ob Du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.
Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.
Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.
Batterien und Leuchtmittel bitte entfernen
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.
Daten löschen nicht vergessen
Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
Außerdem findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen
Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampenkönnen geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.
Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.